In der politischen Bildung hat sich in den letzten Jahrzehnten die Überzeugung durchgesetzt, dass für Bürger*innen nicht nur Sachwissen über Institutionen und Prozesse des Staates von Bedeutung ist, sondern insbesondere die Kompetenz, demokratisch zu partizipieren – und zwar nicht nur an Wahlen, sondern auch in den vorgelagerten Prozessen des Dialogs und der politischen Entscheidungsfindung. Die Fähigkeit der Bürger*innen, am demokratischen Diskurs teilzunehmen und die eigenen Positionen und Interessen zu vertreten, ist also vorrangiges Ziel politischer Bildung.  

Der Beutelsbacher Konsens 

Dieser Wandel in der Aufgabenstellung ist im deutschsprachigen Raum mit einem markanten Moment verbunden, nämlich dem Beutelsbacher Konsens der 1970er-Jahre. In einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg formulierten 1976 politische Bildner*innen unterschiedlicher Weltanschauung drei Prinzipien für ihr Fach, die bis heute als Meilenstein und Orientierungspunkte gelten (Däuble 2016). Das Überwältigungs- oder Indoktrinierungsverbot besagt, dass die Lehrenden ihre Meinung niemandem aufzwingen dürfen, sondern dafür zu sorgen haben, dass die Schüler*innen selbst in die Lage versetzt werden, sich eine Meinung zu bilden. Das Kontroversitätsgebot verlangt, politisch strittige Themen auch als strittig darzustellen, d.h. die sich gegenüberstehenden Meinungen gleichberechtigt im Unterricht zu diskutieren. Wichtig dabei ist, dass es sich nicht um ein Neutralitätsgebot für die Lehrenden handelt. Diese dürfen durchaus eine Meinung vertreten, sollten sie aber nicht als höherwertig darstellen, sondern auf Argumenten begründen. Das dritte Prinzip der Schüler*innen-Orientierung unterstreicht die Notwendigkeit, lebensnahe Probleme der Schüler*innen zu thematisieren und diese dabei zu unterstützen, ihre Interessen in den politischen Prozess einbringen und vertreten zu können. So weit, so klar. Oder auch nicht, denn in der Praxis der politischen Bildung, auch als Demokratiebildung verstanden, tun sich viele Fragen auf. Gerade in Zeiten der Polarisierung, in denen der breite Konsens über Grundregeln und  Werte infrage gestellt wird, ist es mit der Einhaltung der drei Prinzipien nicht ganz so einfach. Es ist also kein Zufall, dass in den letzten Jahren wieder vermehrt über die Bedeutung des Beutelsbacher Konsenses nachgedacht und diskutiert wird (Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit 2021, S. 58f.; Moulin-Doos 2020; Friedrichs 2016; Drücker 2016; Däuble 2016).  

Im Wesentlichen geht es dabei um eine entscheidende Frage: Wie geht man in der politischen Bildung mit antidemokratischen Tendenzen um? Der Beutelsbacher Konsens kann uns darüber keine endgültige Auskunft geben. Er plädiert für das Kontroversitätsgebot, das streng genommen so interpretiert werden kann, dass auch autoritäre , extremistische, xenophobe , rassistische,  sexistische oder andere antidemokratische Meinungen als gleichwertig dargestellt werden müssten. Jetzt könnte man sich als Fachkraft auf eine juristische Position zurückziehen und sagen: Alles, was im Grundgesetz oder in der Europäischen Charta für Menschenrechte oder anderen ähnlichen grundlegenden und verfassungsrelevanten Texten verankert ist, ist im schulischen Rahmen äußerbar. Was aus diesem Rahmen fällt, würde dann folgerichtig als unsagbar sanktioniert und fiele nicht mehr unter das Kontroversitätsgebot. Eine solche Position wäre allerdings nicht nur aus einer Bildungsperspektive heraus schwer zu halten, sondern auch kontraproduktiv im Sinne der Ziele politischer Bildung. Mit anderen Worten: Weder die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) noch der Beutelsbacher Konsens noch informelle Regeln politischer Korrektheit können uns aus der Patsche helfen, wenn wir durch politische Bildung Menschen zu mündigen, reflektierten und konfliktfähigen Bürger*innen in demokratischen Aushandlungsprozessen ermächtigen wollen. 

Dialog und Demokratieförderung als Ziel politischer Bildung 

Aus dieser Problemstellung leiten sich zumindest zwei weitere Fragen ab: Was ist das Ziel politischer Bildung und was bedeutet Demokratie? Man landet also tatsächlich bei dem, was für viele als eher langweilig, weil zu theoretisch erachtet wird, nämlich bei grundsätzlichen Fragen und Zielbestimmungen. Um jedoch als Fachkraft einigermaßen auf sicherem Boden agieren zu können, braucht es ein Bewusstsein darüber, welche Werte in der politischen Bildung handlungsleitend sind. Dass dies nicht immer ganz einfach oder eindeutig zu entscheiden ist, macht die Auseinandersetzung damit überhaupt erst nötig.  

Beginnen wir also bei der Frage, was das Ziel der politischen Bildung sein soll. Dazu gibt es viele kluge, philosophisch fundierte Überlegungen. Die einen legen den Fokus eher auf die Mündigkeit des Individuums. Demnach ist das Ziel der politischen Bildung die Stärkung der individuellen Kompetenzen, die letztlich eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen Prozess ermöglichen soll. Auf der Website des deutschen Bundesministeriums des Innern heißt es:  

Die Politische Bildung hat folgende Ziele: Sie soll Bürgerinnen und Bürgern Wissen und Kompetenzen vermitteln, mit denen sie sich ein eigenes Urteil bilden und selbstbestimmt Entscheidungen fällen können. Sie soll Bürgerinnen und Bürger dazu befähigen, die eigene Situation zu reflektieren, Selbstverantwortung und Verantwortlichkeit für die Gesellschaft zu erkennen, zu übernehmen und gestaltend auf Prozesse einzuwirken.

In dieser Definition werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der Einzelpersonen betont, wie das insgesamt in ähnlichen Definitionsversuchen üblich ist. Die Bundeszentrale für politische Bildung hält ebenfalls fest, dass es um Mündigkeit und Selbstbestimmung der Individuen geht, die nur in Demokratien möglich sei:

 

Somit kann man unter pB die systematische Vermittlung von Kenntnissen über das demokratische politische System verstehen mit dem Ziel, autonome und mündige Bürger zu erziehen.

In beiden Definitionen wird politische Bildung also vorrangig auf individuelle Mündigkeit und Autonomie hin definiert. Die gesellschaftliche Dimension kommt erst in zweiter Linie ins Spiel, entweder durch die Übernahme von Verantwortung oder durch das Faktum, dass Mündigkeit ohnehin nur in Demokratien möglich wird. Man könnte sich mit dieser Definition begnügen und festhalten, dass damit doch die wesentlichen Dinge ausgesagt wären. Und in der Tat schien die Definition über lange Zeit für eine Handhabe in der Praxis der politischen Bildung auszureichen. Doch die letzten Jahre der Polarisierung, der verschärften Debatte und der zunehmenden Skepsis gegenüber demokratischen Grundprinzipien machen es nötig, hier etwas nachzuschärfen und noch expliziter die demokratische Dimension der politischen Bildung zu betonen. Mein Vorschlag zu einer etwas anderen Definition lautet also: 

 

Politische Bildung soll als Demokratiebildung verstanden werden, bei der es darum geht, die Bürger*innen in ihrer Kompetenz zur Erkämpfung, Aufrechterhaltung und Verteidigung der Demokratie zu unterstützen

Etwas provokanter formuliert: Es geht um die Befähigung zur demokratischen Revolte gegen Autoritarismus und antidemokratische Tendenzen, egal woher sie kommen mögen (vgl. Pausch 2017; Moulin-Doos 2020).  

Damit rückt der Fokus vom rein individuellen Mündigkeitsaspekt etwas mehr auf den Aspekt der Demokratie als Staats- und Lebensform. Warum ist das nötig? Die Erziehung zur Mündigkeit sagt uns noch wenig darüber aus, was der oder die Einzelne dann mit dieser Mündigkeit anfängt. Nach Kant bedeutet sie den Mut, sich des eigenen Verstands zu bedienen (Kant 2017/1784). Andere Definitionen zielen auf die Kompetenz ab, eigene Interessen zu artikulieren und zu vertreten. Es wird aber nicht danach gefragt, was die Mündigkeit des Individuums in Bezug zur Demokratie bedeuten kann. Es ist durchaus denkbar, dass eine mündige Person sich undemokratisch verhält und versucht, den eigenen Willen anderen aufzuzwängen und das Recht auf Mündigkeit anderen abzusprechen. Man könnte lange darüber diskutieren, ob Mündigkeit auch die Dimension der Solidarität beinhaltet, ob sie zwingend von einem Verständnis der Gleichheit zwischen den Menschen auszugehen hat. Gerade Kant wurde zuletzt für seinen Rassismus kritisiert (Lieder 2021) und es sind daher selbst bei den aufklärerischen Philosophen der Mündigkeit Zweifel angebracht, ob und wie weit sie diese Mündigkeit mit Menschenrechten und Demokratie in Einklang sahen. Nicht zu Unrecht verweisen Expert*innen zuletzt auf die Notwendigkeit, in der politischen Bildung den Solidaritätsgedanken zu stärken und nicht bloß die individuellen Interessen oder Bedürfnisse der Lernenden zu betonen. Das bedeutet nicht, dass das Individuum in einem Kollektiv aufzugehen und sich selbst unterzuordnen hätte. Es heißt aber, dass der*die Einzelne auch allen anderen dieselben Rechte zugesteht und sich für diese einsetzt. Es bedeutet eine Solidarität unter Fremden, die auf einem kosmopolitischen Humanismus beruht (Pausch 2017, S. 31f.). 

Das führt uns zur zweiten Frage: Was ist unter Demokratie eigentlich zu verstehen? Ist sie bloß eine Methode zur Entscheidungsfindung, wie der Ökonom Joseph Schumpeter (1950) meinte? Ist sie lediglich ein Set an Institutionen, das sich durch Wahlen legitimiert? Das ist zu oberflächlich und zu kurz gegriffen. Entscheidend sind andere Aspekte, die oft implizit gemeint sein mögen, aber nicht so oft explizit genannt werden:  

Demokratie ist eine Staats- und eine Lebensform, in der die Macht von allen gleichermaßen ausgeübt bzw. nur auf eine beschränkte Dauer an Repräsentant*innen übertragen wird. Alle Bürger*innen dürfen die vorübergehend Herrschenden kritisieren, ihnen Fragen stellen, alternative Vorschläge machen. Der gleichberechtigte Dialog und die Bereitschaft, an diesem Dialog selbst teilzunehmen und alle anderen daran teilnehmen zu lassen, sind zentrale Aspekte. Niemand kann mehr Rechte beanspruchen als jemand anders (Gagnon 2021). Jede*r hat das gleiche Recht, zu sprechen und sich in Entscheidungsprozesse einzubringen. Minderheiten müssen geschützt werden und alle müssen sich auf Rechtsstaatlichkeit verlassen können. Niemand ist befugt, andere zu unterdrücken. Demokratie bedeutet, dass man Nein sagen kann, ohne sanktioniert zu werden (Pausch 2017). Das grundlegende Prinzip ist die Gleichheit aller Menschen in Hinblick auf ihre Rechte und ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten. Freilich sagen an dieser Stelle viele, dass man von einer solchen Idealdefinition weit entfernt sei – und sie haben recht. Die ideale Demokratie gibt es in Wirklichkeit nicht. Aber man kann sich an sie annähern bzw. analysieren, was uns vom Ideal trennt, und darauf reagieren.  

Zur politischen Bildung zählt ein gewisses Wissen über das, was eine Demokratie ausmacht und was ihr schadet, Wissen über Grundrechte, demokratische Verfassungen und Institutionen. Dazu zählen auch die Kompetenz, mit Informationen kritisch umzugehen, seriöse Quellen von unseriösen unterscheiden zu können, und die Kompetenz, die Rechte zur Beteiligung zu nutzen und sie anderen zuzugestehen. Am wichtigsten aber sind Reflexion, Kritikfähigkeit, Dialogbereitschaft und Ambiguitätstoleranz . Kritikfähigkeit und Dialogbereitschaft bedeuten, dass man seine Interessen oder Meinungen nicht einfach nur durchsetzen will, sondern bereit ist, sie zu diskutieren. Reflektierter Zweifel und Ambiguitätstoleranz bedeuten, dass man anerkennt, dass es in den meisten Fällen keinen alleinigen Wahrheits- oder Richtigkeitsanspruch gibt, dass auch andere recht haben könnten und Lösungen niemals endgültig sind. Demokrat*innen wissen und erkennen an, dass sie nicht die endgültige Wahrheit besitzen.  

Das jedoch heißt nicht, dass alles beliebig wäre. Außer Zweifel stehen die genannten Prinzipien der Demokratie. Sie zu verteidigen und zu stärken, ist der Zweck der Demokratiebildung. Es kann also zusammengefasst werden, dass Demokratiebildung darauf ausgerichtet ist, die Kompetenzen zu stärken, die Menschen brauchen, um an der Demokratie teilzuhaben und das auch allen anderen zuzugestehen. Und das nicht nur auf staatlicher Ebene, sondern in jedem zwischenmenschlichen sozialen Kontext. 

Dialogförderung statt politischer Korrektheit 

Nach der theoretischen Grundlegung dessen, was politische Bildung als Ziel bezwecken sollte, nämlich die Förderung der Demokratie und des Dialogs, können einige Überlegungen zu Praxisproblemen angestellt werden. Klar ist, dass es auf Basis der obigen Definition nicht möglich ist, sich in der politischen Bildung hinter einem Gesetz, einer Verfassung oder anderen grundlegenden Texten zu verstecken. Jemand, der sich antidemokratisch äußert, wird sich durch einen Artikel des Grundgesetzes nicht sonderlich beeindrucken lassen. Der*Die Jugendliche, der*die in die Runde „Ausländer raus“ ruft, kann durch den Verweis auf die Menschenrechte kaum von seiner Haltung abgebracht werden. Aber wie umgehen mit solchen und ähnlichen Aussagen?  

Vorneweg: Es gibt kein allgemein wirksames Rezept, aber diverse Ansätze und Schritte, mit denen man sich als Fachkraft helfen kann. Das Verstehen des Kontexts einer Aussage ist wesentlich, um adäquat reagieren zu können. Wenn eine formal klar strukturierte Ausgangslage vorherrscht, etwa ein Workshop-Setting oder eine Situation in einer Schulklasse, liegt die Sache anders als in einem offenen, informellen Rahmen einer spontanen Situation, etwa in einem Jugendzentrum, auf dem Fußballplatz oder im öffentlichen Raum. Nicht alle Aspekte eines Kontexts können in der Regel nachvollzogen werden. Was die Sprecher*innen etwa zuvor erlebt haben, welche bisherigen Erfahrungen, Einstellungen oder Stimmungen sie zu einer Aussage veranlassen, bleibt meistens im Dunkeln. Andere Aspekte können einfacher analysiert werden: Spricht die Person für ein Publikum oder zu einer anderen Person? Ist es eine gefährliche Situation, die eskalieren kann? Kann das Gespräch noch positiv gewendet werden? Handelt es sich um ein Missverständnis, ein rhetorisches Problem, eine Provokation, eine Revolte oder um eine ernst gemeinte Beleidigung? Müssen Beteiligte geschützt werden? Beim Verstehen des Kontexts geht es auch darum, die politische Dimension zu erkennen, falls es sie gibt: Versucht jemand, andere von der eigenen Position zu überzeugen? Geht es gar um die Rekrutierung für eine politische Partei oder Organisation?  

Nicht alle diese Fragen lassen sich klären, aber es hilft bereits, sich dieser Fragen bewusst zu werden, bevor man eine Interventionsentscheidung trifft. Dabei kann es nützlich sein, zwischen Akteurstypen in Polarisierungsprozessen zu unterscheiden (Brandsma 2017), bei denen es Pusher oder Rekrutierer*innen gibt, die ganz bewusst versuchen, andere zu manipulieren und zu ihren Anhänger*innen zu machen, aber auch manipulierbare, unbedarfte Follower*innen, die keine starke Ideologie vertreten, sich ihnen aber aus sozialen und sozialpsychologischen Gründen anschließen. Während man Erstere (Pusher und Rekrutierer*innen) in ihren Möglichkeiten bzw. ihrer Breitenwirkung einschränken muss, sollten die weniger Überzeugten in den Dialog gebracht, einbezogen und ernst genommen werden. Schließt man Personen zu schnell vom Dialog aus, weil sie eine Provokation oder politisch nicht korrekte Aussage getätigt haben, so drängt man sie in die Arme der radikaleren Ideologie und erreicht genau das Gegenteil von dem, was beabsichtigt war. Dennoch muss auch dann klar gemacht werden, dass es in jedem Setting Grenzen des Sagbaren und Spielregeln gibt. Brückenbauer*innen sind schließlich jene, die sich um Dialog und Ausgleich bemühen. Sie zu kennen und ihren Rat einzuholen, kann Fachkräften in schwierigen Situationen helfen.  

Wenn der Kontext analysiert und kein Abbruch des Gesprächs nötig ist, dann ist es wichtig, die erfolgte Provokation oder Revolte in einen Dialog zu übersetzen. Das kann über verschiedene Wege gelingen, die wiederum kontextabhängig sind. Erfahrene Fachkräfte sind in der Regel die besten Expert*innen dafür und benötigen dazu keine gesonderte Anleitung. Bewährte Sprechstrategien wie Nachfragen, das Herstellen und Diskutieren von Assoziationsketten, persönlicher Erfahrungsaustausch oder auch bewusste Irritation vorgefasster Meinungen können sich je nach Kontext eignen.  

Wo immer es möglich ist, ist die Förderung von Demokratieerfahrungen zu empfehlen. Das kann durch partizipative Entscheidungsverfahren ebenso gelingen wie durch Los-Entscheidungen in Gruppen, die Stärkung demokratischer Kompetenzen, das Ermöglichen von biografischen Erzählungen oder spielerische Ansätze der Demokratiebildung (vgl. Sander 2014). Auf diese Weise kann Demokratie als Erfahrung vermittelt werden – nicht als abstrakte Idee oder technokratisches Konstrukt, sondern als Ermöglichung individueller Freiheit durch gleichberechtigten Dialog.   

veröffentlicht am 07.09.2021

Literatur:  

Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (2021). Wie zeitgemäß ist der Beutelsbacher Konsens? Ein Interview mit der deutsch-französischen Politikdidaktikerin Prof. Dr. Claire Moulin-Doos, geführt von Studierenden unter der Leitung von Dr. Tanja Seider. In: Einsichten + Perspektiven 1/21, Bayerische Zeitschrift für Politik und Geschichte, S. 58–65.   

Brandsma, Bart (2017). Polarisation. Understanding the Dynamics of Us versus Them. BB in Media.  

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (2021). www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/politische-bildung/politische-bildung-node.html [Zugriff: 23.08.2021] 

Bundeszentrale für politische Bildung (2020). Definitionen. Dossier Politische Bildung. www.bpb.de/gesellschaft/bildung/politische-bildung/218581/definitionen [Zugriff: 23.08.2021] 

Council of Europe (2018). Reference Framework of Competences for Democratic Culture. Context, concepts and model. Volume 1, Strasbourg. https://rm.coe.int/prems-008318-gbr-2508-reference-framework-of-competences-vol-1-8573-co/16807bc66c [Zugriff: 23.08.2021] 

Däuble, Helmut (2016). Der fruchtbare Dissens um den Beutelsbacher Konsens. In: GWP –Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, 4-2016, S. 449–458. https://doi.org/10.3224/gwp.v65i4.05 [Zugriff: 23.08.2021] 

Drücker, Ansgar (2016). Der Beutelsbacher Konsens und die politische Bildung in der schwierigen Abgrenzung zum Rechtspopulismus. In: Widmaier, Benedikt/Zorn, Peter (Hrsg.), Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Eine Debatte der politischen Bildung. Schriftenreihe Bundeszentrale für politische Bildung, Band 1793. Frankfurt a. M., S. 123–131.  

Friedrichs, Werner (2016). Den Beutelsbacher Konsens radikaler denken! In: Widmaier, Benedikt/Zorn, Peter (Hrsg.), Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Eine Debatte der politischen Bildung, Schriftenreihe Bundeszentrale für politische Bildung, Band 1793. Frankfurt a. M., S. 140–148.  

Gagnon, Jean-Paul (2021). Words of Democracy: Rescuing an abandoned science. ABC Religion and Ethics, June 2021. www.abc.net.au/religion/words-of-democracy-an-abandoned-science/13386940 [Zugriff: 23.08.2021] 

Kant, Immanuel (2017/1784). Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? CreateSpace Independent Publishing Platform.  

Lieder, Marianna (2021). Kant und der Rassismus. In: Philosophie Magazin, Klassikerdossier, Jänner 2021. www.philomag.de/artikel/kant-und-der-rassismus-0 [Zugriff: 23.08.2021] 

Moulin-Doos, Claire (2020). Zur Rolle des politischen Ungehorsams im Anthropozän. In: Allgemeine Zeitschrift für Philosophie (AZP), 45 (2020), H. 2, S. 161–189. 

Pausch, Markus (2017). Demokratie als Revolte. Zwischen Alltagsdiktatur und Globalisierung. Baden-Baden.  

Sander, Wolfgang (Hrsg.) (2014). Handbuch politische Bildung. 4. völlig überarbeitete Auflage, Frankfurt a. M.  

Schumpeter, Joseph A. (1950). Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie. 2. erweiterte Auflage, Bern.