Förderung kritischer politischer Bildung

Angesichts des oben dargestellten politischen und gesellschaftlichen Nährbodens für extremistische Ideologien bedarf es grundsätzlich der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Problemlagen und Missständen und damit eventuell verbundenen politischen Gegenmodellen.

Seit dem Beutelsbacher Konsens von 1976 stehen Pädagog*innen immer wieder vor der Frage, wie kritisch politische Bildung sein kann. Antwort darauf gibt die Analyse von Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR): „Lehrer*innen haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für die Grundprinzipien der Grund- und Menschenrechte einzutreten“ (Cremer 2019, S. 20).

Auch die Amadeu Antonio Stiftung stärkt diese Position in ihrer Publikation „Demokratie in Gefahr: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD“. Im Kapitel „Zwischen Neutralität und Demokratiefeindlichkeit: die AfD und Schule“[1] wird konkret darauf eingegangen, wie Pädagog*innen den Beutelsbacher Konsens einhalten und trotzdem Haltung zeigen können.

Das Monopol auf Kapitalismuskritik sollte in diesem Zusammenhang nicht Extremist*innen überlassen werden. Gesellschafts- und Machtkritik ist kein Anzeichen für Radikalisierung. Vor diesem Hintergrund kann auch verdeutlich werden, dass politische Bildung trotz des Neutralitätsgebots grundsätzlich nicht neutral ist. Sie findet häufig vor dem Hintergrund konkreter politischer und gesellschaftlicher Konflikte statt, über die sich Machtverhältnisse sowie systemimmanente strukturelle Teilhabebarrieren zeigen. Dabei verfolgt sie das normative Ziel, dass die Interessen aller gesellschaftlichen Gruppen „die Ebene der institutionalisierten politischen Auseinandersetzung und Entscheidungsfindung erreichen“ (Niehoff 2017, S. 197).

Deswegen ist es für politische Bildung ein wichtiges Ziel, auch marginalisierte Perspektiven sichtbar zu machen und konstruktiv-kritische Reflexionen über den gesellschaftlichen Status quo anzustoßen.

Begleitmaterial